Kinderschutz im Verein
Präventionskonzept
KINDERSCHUTZ IM VEREIN
PRÄVENTIONSKONZEPT KINDERSCHUTZ IM VEREIN
01 » Benennung eines Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz aus der Vorstandschaft
Christine Buchholz, Mobil: 015146462259
02 » Benennung eines Ansprechpartners (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im Krisenfall:
- Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen
- Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit den Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner
- Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner
Hannah Neumaier, Mobil: 015759294336
Daniel Lupfer, Mobil: 01719515362
03 » Erstellung eines Verhaltenskodex im Verein für alle TrainerInnen, BetreuerInnen und Vorstandsmitglieder im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
04 » Sensibilisierung der TrainerInnen, BetreuerInnen sowie Vorstandsmitlgieder durch eine Informationsveranstaltung. Die Trainer und Betreuer sollen bei dieser Veranstaltung gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden durch den Vorstand untersucht und zur Ahndung gebracht.
05 » Aufforderung aller TrainerInnen, BetreuerInnen und Vorstandsmitglieder zur Beantragung der Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse.
Die Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse ist alle vier Jahre zu wiederholen.
Externer Mitarbeiter der Gemeinde wird beauftragt anhand des Vereinskonzeptes zur Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse.
06 » Erstellung von Interventionsleitlinien im Krisenfall, welche Entscheidungskompetenzen sowie die Einbindung Dritter enthalten.
07 » Offensive Kommunikation in die Vereinsöffentlichkeit.
Verhaltenskodex
VERHALTENSKODEX
des Sportclub Hofstetten e.V.
Für alle Mitglieder unseres Vereins und diejenigen, die für den Verein tätig sind, gelten die folgenden Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen innerhalb unseres Vereins:
01 » VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und schützen sie in unserem Umfeld vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art.
02 » RECHTE ACHTEN
Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, aus.
03 » GRENZEN RESPEKTIEREN
Wir respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren.
04 » SPORTLICHE UND PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG FÖRDERN
Wir achten unsere Kinder und Jugendlichen und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Wir leiten sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie zu Fair Play an.
05 » ALTERSGERECHTE ZIELE VERFOLGEN
Wir richten unser sportliches Angebot und unsere sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setzen altersgerechte Trainingsmethoden ein.
06 » PERSÖNLICHKEITSRECHTE WAHREN
Wir behandeln die uns anvertrauten oder zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich. Wir gehen mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, unter Beachtung des Datenschutzes insbesondere auch bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien sensibel und verantwortungsbewusst um.
07 » TRANSPARENT KOMMUNIZIEREN
Wir kommunizieren nicht über Chat-Programme sozialer Netzwerke (wie z. B. Facebook) oder Messenger Apps (wie z. B. WhatsApp) mit einzelnen Kindern und Jugendlichen über private Themen.
08 » AKTIV EINSCHREITEN
Wir informieren im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie beim Verstoß durch Dritte, ebenfalls diesen Richtlinien unterliegende Personen, gegen diesen Verhaltenskodex den/die Ansprechpartner/in unseres Vereins, um professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Verhaltensregeln
VERHALTENSREGELN FÜR TRAINER/-INNEN
UND BETREUER/-INNEN
Wir, die Trainer und Betreuer des Sportclub Hofstetten e.V., leben den Verhaltenskodex unseres Vereins und verpflichten uns hiermit auf die folgenden, von uns selbst erarbeiteten Verhaltensregeln im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen:
01 » KÖRPERLICHE KONTAKTE
Körperliche Kontakte zu unseren Spielern, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der Spieler diese nicht wünscht.
02 » DUSCH- UND UMKLEIDESITUATIONEN
Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Spielern. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial von den Spielern beim Duschen oder Umkleiden an. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies.
03 » UMGANG MIT FOTO- UND VIDEOMATERIAL
Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht über die sozialen Medien verbreitet.
04 » MASSNAHMEN MIT ÜBERNACHTUNGEN
Wir übernachten nicht mit unseren Spielern in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer der Spieler klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit einem Spieler in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Türen geöffnet.
05 » MITNAHME IN DEN PRIVATBEREICH
Unsere Spieler nehmen wir nicht in unseren Privatbereich, z.B. in unsere Wohnung, unser Haus, unseren Garten etc., mit, ohne dass nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in unserem Privatbereich statt.
06 » PRIVATGESCHENKE
Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Spieler machen wir keine individuellen Geschenke. Kein Spieler erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z.B. das nicht durch die Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw.
07 » GEHEIMNISSE, VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Wir teilen mit unseren Spielern keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen.
08 » EINZELTRAINING
Einzeltraining führen wir nur durch, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.
09 » TRANSPARENZ IM HANDELN
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter des Vereins abzusprechen.
10 » 6-AUGEN-PRINZIP
Wir führen nur Gespräche mit unseren Spielern, wenn noch mindestens eine andere Person anwesend ist.
Interventionsrichtlinien
KINDERSCHUTZ IM VEREIN
INTERVENTIONSLEITLINIEN IM KRISENFALL
01 » Aufgaben des Ansprechpartners (Anlaufstelle)
Erstkontakt – Der Ansprechpartner steht allen Beteiligten als erste Anlaufstelle zur Verfügung, z.B. zur Aufnahme von Beschwerden, Sorgen und Ängsten und Weiterleitung dieser an die richtigen Stellen.
Eigene Konfliktlösung – Einfache Konflikte, z.B. eine Beschwerde über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers, kann der Ansprechpartner z.B. durch das Moderieren eines Gesprächs oder die Vermittlung einer Weiterbildung selber lösen.
Externe Stellen einschalten – Bei einem ernsten Konflikt oder gar dem Verdacht strafbaren Handelns wird der Ansprechpartner selber unter keinen Umständen tätig. Seine Aufgabe besteht einzig und allein darin, unverzüglich die Anlaufstelle des Landesverbandes (SBFV Fr. Ute Wilkesmann, Tel. 07551 7639 oder Fr. Viola Klausmann Tel. 0761 28269-32)) oder – nach eigener Wahl – eine andere externe Anlaufstelle (z.B. LSB, Opferschutzorganisation (Weißer Ring, Aufschrei!,…) oder unmittelbar die Polizei einzuschalten. Alle weiteren Schritte erfolgen durch diese.
02 » Grundsätze des Verfahrens
Wird ein Verdacht gegen eine konkrete Person bekannt, gelten einige wenige, aber wichtige Grundsätze, die ab dem ersten Moment bei allen Veranlassungen zu beachten sind:
Opferschutz – Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles unterbleiben, was dem Opfer schaden und eine weitere Traumatisierung auslösen könnte.
Beschleunigung – In einem Krisenfall können schon Stunden zählen. Lieber zehnmal zu viel externe Hilfe holen als einmal zu wenig.
Vertraulichkeit – Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer, Presse) oder gar den potenziellen Täter kann weitere Ermittlungen, z.B. durch Polizei oder Staatsanwaltschaften, gefährden. Informiert werden sollte aber stets der im Vorstand sitzende Vereinsverantwortliche für den Kinderschutz.
Persönlichkeitsschutz – Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Auch die Rechte des (möglichen) Täters müssen beachtet werden.
03 » Sachverhaltsermittlungen
In Fällen einfacher (z.B. verbaler) Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat
» Bevor der Ansprechpartner tätig wird, z.B. ein Gespräch mit dem Grenzverletzenden führt, wird versucht, die Angaben des Anzeigenden so weit wie möglich zu bestätigen. Hierbei kann es erforderlich sein, Gespräche mit Dritten (Zeugen) zu führen. Diesen sollte deutlich gemacht werden, dass es zunächst um die wertfreie und ergebnisoffene Klärung bzw. Bestätigung eines Sachverhalts geht und keinesfalls um eine Vorverurteilung.
In allen anderen Fällen – Eigene Ermittlungen des Ansprechpartners müssen unterbleiben.
04 » Sicherung und Dokumentation
Über alle Gespräche und jede Veranlassung, die der Ansprechpartner trifft, sollte ein Vermerk mit mindestens den folgenden Inhalten erstellt werden:
• Datum, Uhrzeit
• Gesprächspartner
• Inhalte des Gesprächs
• ggf. weitere sich hieraus ergebende Schritte und Veranlassungen
Der Vermerk wird sicher archiviert und selbstverständlich jedem Zugriff Dritter entzogen. Gleiches gilt für sonstige Beweismittel, wie Schriftstücke und die Dokumentation von E-Mails.
05 » Sofortmaßnahmen
In Fällen einfacher, z.B. verbaler Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat – Hier sind in der Regel keine Sofortmaßnahmen nötig, zumal das abschließende klärende Gespräch mit dem Grenzverletzenden kurzfristig geführt werden sollte.
In allen anderen Fällen – Alle vereinsinternen Maßnahmen erfolgen ausschließlich in Absprache mit der Anlaufstelle des Landesverbandes. Einerseits droht stets eine Vereitelung möglicher Ermittlungen gegen den Täter. Andererseits sind jederzeit die Opferinteressen zu beachten.
Unter Wahrung der Diskretion werden bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte umgehende Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um einen weiteren Kontakt des Beschuldigten mit den Kindern zu verhindern, z.B. indem für eine zufällig erscheinende Anwesenheit eines Vereinsvertreters bei dem Training gesorgt wird.
06 » Abschließende Veranlassung
In Fällen einfacher, z.B. verbaler Grenzverletzung ohne die Möglichkeit einer Straftat –
Nach der Klärung des Sachverhalts wird umgehend ein Gespräch mit dem Betroffenen stattfinden. Neben dem Ansprechpartner wird ein Vertreter des Vorstandes teilnehmen, z.B. der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz. Dabei sollte der Grenzverletzende sachlich und ohne Aggressivität mit dem Sachverhalt konfrontiert und zunächst um eine eigene Darstellung des Sachverhalts gebeten werden. Widersprechen sich seine Darstellung und die des Opfers oder der Zeugen, sollten dem Grenzverletzer diese Aussagen vorgehalten werden.
Zur sinnvollen Bewertung gehört die Beantwortung der folgenden Fragen:
• Was genau ist passiert?
• Gibt es im Verein verlässliche Regeln für das Verhalten in einem solchen Fall?
• Hat der Betroffene gegen diese Regeln verstoßen?
• Warum hat er gegen diese Regelung verstoßen?
Am Ende des Gesprächs sollten konkrete Vereinbarungen stehen, um den Vorgang abschließen zu können, z.B.:
• Die Vereinbarung, ein gemeinsames Gespräch mit dem Opfer zu führen, in dem sich der Grenzverletzende entschuldigen kann
• Die schriftliche Verpflichtung des Grenzverletzenden, die gesetzten Regeln zukünftig einzuhalten
• Die konkrete Aussage des Vereins, welche Sanktionen im Falle einer Wiederholung greifen.
In allen anderen Fällen – Alle weiteren Veranlassungen werden ausschließlich in Absprache mit den externen Anlaufstellen (Landesverband, LSB) und ggf. der Polizei und Staatsanwaltschaft getroffen.
07 » Rechtsberatung
Frühzeitig eine ausführliche Beratung, z.B. durch die Anlaufstelle Ihres Landesverbandes oder des LSB, in Anspruch nehmen.
08 » Kooperation mit staatlichen Ermittlungsbehörden und dem Landesverband
Der Verein verpflichtet sich auch nur bei dem geringsten Verdacht zur Kooperation mit staatlichen Ermittlungsbehörden und dem Landesverband
09 » Kontakte gegenüber Medienvertretern und Öffentlichkeitsarbeit
Im Falle eines Vorfalls, der sich nicht in einer einfachen Grenzverletzung erschöpft, erfolgen Kontakte gegenüber Medienvertretern ausschließlich unter Inanspruchnahme des Rats und der Beratung durch Ihren Landesverband.